Rechtsprechung
BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung im BtM-Handel - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot bei Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von Vorsatz und einer größeren Betäubungsmittelmenge bei der Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln
- rewis.io
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot bei Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns
- ra.de
- rewis.io
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot bei Vorwurf eines vorsätzlichen Handelns
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von Vorsatz und einer größeren Betäubungsmittelmenge bei der Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 22.09.2010 - 5 KLs 3 Js 15437/09
- BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1992 - 1 StR 694/92
Mangelhaftigkeit eines Urteils bei Nichtfeststellung der Mindestmenge des zum …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10
Für die Fälle 1. bis 3. besteht dieses Bedenken, weil in Fällen des Betäubungsmittelerwerbs ausschließlich zum Eigenkonsum vor allem das Motiv erhebliche strafmildernde Bedeutung besitzt (…vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 694/92). - BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10
Für die Fälle 1. bis 3. besteht dieses Bedenken, weil in Fällen des Betäubungsmittelerwerbs ausschließlich zum Eigenkonsum vor allem das Motiv erhebliche strafmildernde Bedeutung besitzt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 694/92). - BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10
Soweit zu erwarten wäre, dass der Angeklagte künftig Rauschgift nur zum Eigenkonsum erwirbt, könnte dies für sich genommen eine Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1994, 280; StV 1996, 880).
- BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18
Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister …
Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass bei einem Drogenabhängigen generell die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht, existiert nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10, StV 2013, 149). - BGH, 11.10.2022 - 4 StR 245/22
Strafzumessung (Einzelstrafen: Betäubungsmitteldelikte, Überschreitung der …
Die Gesamtmenge aus mehreren Einzeltaten ist erst für die Gesamtstrafenbildung bestimmend (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 419/14 Rn. 3; Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10 Rn. 3). - BGH, 05.11.2014 - 2 StR 419/14
Undifferenzierte Bezugnahme auf die Gesamtdrogenmenge mehrerer, sukzessiv …
Dagegen bestehen rechtliche Bedenken (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10, StV 2013, 149). - VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079
Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des …
Die Rechtsprechung zum "Augenblicksversagen" (vgl. hierzu etwa BGH, B.v. 15.6.2011 - 2 StR 645/10) ändert - unabhängig davon, ob sie im Ordnungswidrigkeitsverfahren berücksichtigt worden wäre - nichts an der Schwere des Verkehrsverstoßes. - BGH, 22.08.2023 - 3 StR 258/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Nachdem die finanzielle Situation des Angeklagten mittlerweile derart angespannt ist, dass er nicht mehr in der Lage war, seine letzte Geldstrafe auch nur in Raten zu bezahlen, ist nunmehr auch Beschaffungskriminalität nicht fernliegend (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 2 StR 645/10).